Abfallwirtschaft – am Parlament vorbei?

Gemeinsame Pressemitteilung der GLT und der FDP:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat im Jahr 2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, eine einheitliche Abfallsatzung bzw. Abfallentsorgung im Kreis Groß-Gerau zu befürworten.

Im Frühjahr 2017 folgte der einstimmige Beschluss, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Aufgaben der Abfallwirtschaft zum 01.01.2020 an den Abfallwirtschaftsverband (AWV) zu übertragen. Zum damaligen Zeitpunkt lag ein entsprechender Entwurf der Verbandssatzung vor. Die Gemeindevertretung bat jedoch explizit, vor der Verabschiedung der Satzung diese nochmals vorgelegt zu bekommen, um etwaige Anregungen zu geben. Bürgermeister Carsten Sittmann verkündete zu dieser Zeit in der Presse, dass dies „nicht mit finanziellen Veränderungen für die Gemeinde Trebur verbunden“ sei.

In der Ausschusssitzung am Mittwoch, den 27.03.2019 wurde ein Antrag der GLT-Fraktion behandelt, der die Streichung einer Umlage an den AWV in Höhe von 93.000 EUR vorsah. Dieser Antrag wurde gestellt, da die Gemeindevertretung im Sinne des damaligen Beschlusses von keinerlei finanziellen Verpflichtungen wusste und eine solche auch nicht beschlossen hatte.

Dabei kam „zufällig“ ans Licht, dass bereits 2018 ein Betrag von 20.000 EUR an den AWV gezahlt wurde – trotz eines Ansatzes von 0 EUR im Haushalt. „Wir müssen nun zeitnah klären, auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage diese Umlage bezahlt wurde und warum das Parlament nicht darüber informiert wurde. Wir fordern den Bürgermeister zur Aufklärung auf“, fordert FDP-Fraktionsvorsitzender Stephan Dehler.

„Da im Beschluss von 2017 keine finanziellen Auswirkungen bis 2020 zugesichert wurden, ist es zwingend nötig, den Ansatz 2019 zu streichen. Dass wir hierüber per Haushaltsplan informiert werden, ist extrem schlechter Stil“, kommentiert GLT-Fraktionsvorsitzende Sonja Mars das Ergebnis. „Schließlich müssen die 93.000 EUR für 2019 erwirtschaftet werden – notfalls durch die Grundsteuer. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Maßnahme sein.“

Weitere Recherchen haben ergeben, dass die neue Verbandssatzung bereits im April 2018 beschlossen wurde. Unter Beteiligung der beiden Treburer CDU-Vertreter in den Gremien des AWV. Die geforderte Beteiligung der Gemeindevertretung gab es dagegen nicht – „ein erneutes Ignorieren expliziter Beschlüsse“, so Stephan Dehler.

„Wenn es Umlageverpflichtungen gibt, dann hätte dies der Gemeindevertretung explizit mitgeteilt werden müssen. Dann hätten wir offen darüber reden und fundiert beschließen können. Es nicht anzukündigen, 2018 zu zahlen und dann für 2019 einfach eine Zahl unkommentiert in den Haushalt einzufügen, torpediert die Budgethoheit der Gemeindevertretung. So bekommt das inhaltlich sinnvolle Verfahren einen sehr faden Beigeschmack“, ergänzt GLT-Mitglied Andreas Mars.

„Beide Fraktionen tragen weiter inhaltlich den Beschluss mit. Die Umsetzung dieses Beschlusses können wir jedoch weder als transparent noch als vertrauensbildend bezeichnen. Es gilt die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, statt diese mit über 100.000€ zusätzlich zu belasten“, sind sich die beiden Fraktionsvorsitzenden einig.

Stephan Dehler Sonja Mars
FDP Fraktion GLT-Fraktion

Unwille zur Frauenförderung oder Gleichstellung

#Gleichstellung und #Frauenförderung sind wichtige Themen unserer Zeit. Es gibt diverse Anstrengungen und Gesetze, welche eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter (w/m/d) erreichen sollen. Leider wird dies immer wieder von verschiedenen Seiten torpediert.

Nun auch in der Gemeinde Trebur von Seiten der CDU Trebur, der SPD Trebur und der Freien Wähler.

Beispiel gefällig?
Ausschusssitzung und Gemeindevertretung zum Thema Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2019 bis 2025 (zum zweiten Mal im Ausschuss).

Nach § 6 Abs. 2 Nrn. 3-5 hat der Plan Zielvorgaben und (konkrete) Maßnahmen zu enthalten.
Ergebnis: Die Überschrift „Konkrete Maßnahmen […]“ wird in „Konkrete Vorschläge […]“ geändert. Tja, vorschlagen darf man natürlich immer. Wir schlagen an dieser Stelle mal einen Blick in das Gesetz vor (natürlich vollkommen unverbindlich – ist ja nur ein Vorschlag).

Werfen wir nochmal einen Blick auf Nr. 5: „[…] konkreten Maßnahmen der geschlechtergerechten Personalentwicklung.“ Aha, das Gesetz möchte also, dass in den Plänen auch das Personal betrachtet wird – macht ja auch Sinn, schließlich sind die betroffenen Menschen Teil des Personals.
Ergebnis: „Inhalte eines Personalkonzepts können nicht Teil des Plan sein“, so die drei o.g. Fraktionen.

Es wird also *gestrichen*:
– „Es ist darauf hinzuwirken, dass es nicht zu Kündigungen seitens der (Langzeit)Beschäftigten in der Verwaltung kommt. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass Fachkräfte nicht durch Ehrenamtliche ersetzen werden (z. B. Bücherei Trebur), wenn hierdurch die Qualität der Arbeit nicht mehr gewährleistet sein kann.“
– „Befristete Verträge im KiTa-Bereich werden möglichst in unbefristete Verträge umgewandelt werden, um Fachkräftemangel entgegenzuwirken. (Im Bereich Integration wird ständig zusätzliches Personal angestellt, das nur befristet beschäftigt wird.) Bei befristeten Stellenausschreibungen mit geringer Stundenanzahl ist die Chance auf die Bewerbung einer Fachkraft äußerst gering.“
– „Die Leitung der Schulkindbetreuung ist nicht in der eigenen Einrichtung. Dadurch übernehmen Mitarbeiterinnen höherwertige Aufgaben, die normalerweise die Leitung übernimmt. Sie sind jedoch nicht für Leitungsaufgaben entsprechend eingruppiert. Die Installierung einer Leitung Vorort für die Schulkindbetreuung ist dringend erforderlich. Alternativ muss eine Höhergruppierung einer Person, die die Leitungsaufgaben übernimmt, entsprechend erfolgen.“
– Zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement wird gestrichen: „Da sich die Gemeindeverwaltung überwiegend aus weiblichen Beschäftigten zusammensetzt ist, wird diese Maßnahme in den Frauenförder- und Gleichstellungsplan mit aufgenommen.“
– „Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist geplant, den Stellenplan ab dem Jahr 2019 um eine Vollzeitstelle zu erhöhen. Weiterhin wird die Einstellung von zwei Quereinsteigern umgesetzt. Diese werden die Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik absolvieren. Ab dem 1. Juli 2018 ist die stellvertretende Leitungsfunktion mit einer Frau besetzt, die ab dem 1. Januar 2019 zusätzlich die kaufmännische Leitungsfunktion übernimmt. Eine Höhergruppierung ist noch umzusetzen.“
Wohlgemerkt: „[…] einer Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes zu besetzenden Personalstellen und möglichen Beförderungen“ (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 HGlG). Weiterhin wurde von verschiedenen Seiten, u.A. auch Carsten Sittmann und Andreas Mars, bestätigt, dass die Inhalt des Plans kein unmittelbares materielles Recht begründen. Es könnte sich also beispielsweise nicht mal eine Beschäftigte auf eine beabsichtigte Höhergruppierung im Plan berufen und diese deswegen einklagen. Hmmm…..

Man stelle sich also den Besuch in einem Restaurant vor, bei dem man Fisch bestellt. Nach zwei Stunden bekommt man Gräten ohne Beilage.

Woran liegt es, dass dieser Plan derart zerrupft und zerredet wurde? Ist es Unwissen ob der Frage nach Konsequenzen aus FuG-Plänen oder des HGlG? Oder ist es wie häufig: „Das Thema ist wichtig und dringend, aber es sollen andere machen!“
Die Grüne Liste Trebur steht nach wie vor hinter dem Plan in der vorgelegten Version (siehe https://sessionnet.krz.de/trebur/bi/getfile.asp…&) ohne die Streichungen. Anette Welp ist hier um ihren Job nicht zu beneiden… Ob wohl die Gemeinde Trebur bald in der ZDF heute-show zu sehen ist?