Sind Pöbeleien ab jetzt an der Tagesordnung? Diese Frage müssen wir uns nach der letzten Gemeindevertretersitzung Anfang September leider stellen. In einem Redebeitrag zu einem Antrag mit dem Thema IKZ Musikschule werde ich aus den Reihen der CDU lauthals mit dem Satz „Hast du etwas getrunken?“ unterbrochen. Reaktion des Vorsitzenden der Gemeindevertretung? Fehlanzeige!
In einer persönlichen Erklärung nach Beendigung der Tagesordnung am Schluss der Sitzung frage ich nach, ob das die neuen Umgangsformen in der Gemeindevertretung seien. Ich fühle mich persönlich angegriffen und beleidigt und sage das auch klar. So kann und darf es nicht weitergehen. Auch Frage ich mich: „Hat das System?“ Denn direkt vor meine Redebeitrag wurde schon FDP-Fraktionsmitglied Marcella Dehler von genau derselben Person unterbrochen.
Jetzt kann man natürlich sagen. Was hat sie sich denn so? Da kann Frau doch drüber stehen. Oder auch: „Meine Güte, dann soll ich die Person doch entschuldigen und Schwamm drüber.“ Ich stehe da auch drüber und eine Entschuldigung hätte mir auch genügt. Was ich allerdings im Anschluss an diese öffentliche Sitzung im persönlichen Gespräch bekam, war nicht etwa eine Entschuldigung, sondern eine Drohung: „Wehe, wenn du das öffentlich machst, …“. Die Sitzung ist jetzt drei Wochen her, die Drohung steht im Raum, eine Entschuldigung gab es nicht. Der Vorsitzende zitiert lieber die HGO und will persönliche Erklärungen nur noch auf schriftlichen Antrag vor der Sitzung erlauben. Das ist ganz klar gegen unsere Geschäftsordnung:
„§24 Persönliche Erwiderungen und persönliche Erklärungen
(2) Persönliche Erklärungen außerhalb der Tagesordnung sind vor Eintritt in die Tagesordnung oder vor Schluss der Sitzung zugelassen. Sie sind der oder dem Vorsitzenden rechtzeitig vorher mitzuteilen und dürfen die abgeschlossene Beratung von Verhandlungsgegenständen in der Sache nicht erneut aufgreifen.“
Wie es weiter geht, ihr werdet es hier erfahren …